Bewertung der Riesen
Im Herbst werden überall in Deutschland Ausstellungen durchgeführt. Die hier stattfindende Bewertung der Tiere darf nur von aktiven Preisrichtern vorgenommen werden, die vom Zentralverband Deutscher Rassekaninchenzüchter anerkannt und für die Bewertung zugelassen sind. Bei den Deutschen Riesen erfolgt die Bewertung nach folgender Skala:
| 1. |
Gewicht |
20 |
| 2. |
Körperform, Typ und Bau |
20 |
| 3. |
Fellhaar |
15 |
| 4. |
Kopf und Ohren |
15 |
| 5. |
Deckfarbe und Schattierung |
15 |
| 6. |
Zwischen- und Unterfarbe |
10 |
| 7. |
Pflegezustand |
5 |
|
|
|
100 |
1. Gewicht
Das Normalgewicht der Deutschen Riesen beträgt über 7 kg - das Höchstgewicht ist auf 11,5 kg festgelegt.
Früher gab es bei den Deutschen Riesen bekanntlich keine Obergrenze. Man findet in der Praxis jedoch kaum Tiere, die mehr als 10 kg auf die Waage bringen. Das Gewicht sollte m.E. nicht an der Untergrenze des Geforderten liegen. Wir erwarten von unseren Zuchttieren ein Gewicht von mindestens 8 kg. Wenn Tiere dieses Gewicht nicht erreichen sollten, dann werden sie nicht zur Zucht eingesetzt.
2. Körperform und Bau
Das Riesenkaninchen muss eine seinem Vollgewicht entsprechende Größe und Länge haben. Die Länge des Tieres beträgt 72 cm und mehr. Der Körper eines Riesenkaninchens soll vorne und hinten möglichst gleich breit und stark bemuskelt sein. Mitentscheidend für den Typ ist die freie Stellung auf geraden und bereitgestellten Vorderläufen. Bei Häsinnen (weibliches Tier) ist eine nicht zu große, gut geformte Wamme zugelassen.
3. Fellhaar
Das Fellhaar ist sehr dicht und die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Der Kopf soll in einem harmonischen Verhältnis zur Körpergröße stehen. Die Ohren sind sehr kräftig und sollen gut getragen werden.
5. Deckfarbe und Schattierung
Anerkannt sind die grauen Farbenschläge eisengrau, dunkelgrau, wildfarben sowie hasenfarbig. Neben den grauen Farbenschlägen der Riesen sind auch andersfarbige in schwarz, blau, blaugrau, chinchillafarbig und gelb zugelassen.
6. Zwischen und Unterfarbe
Für die Zwischenfarbe und die Unterfarbe gelten für die grauen Farbenschläge die im Standard in den Allgemeinen Bestimmungen dargestellten Anforderungen. Bei der Anmeldung zur Bewertung sollte eine eindeutige Zuordnung der Phänotypen zu den Farbenschlägen erfolgen.
7. Pflegezustand
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Hierzu gehören saubere Läufe, geschnittene Krallen, etc.
Die einzelnen Zuchtgruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Zuchtgruppe 1
Auszustellen sind 1 Elterntier (entweder 1,0 oder 0,1) und 3 Nachkommen aus einem Wurf des laufenden Zuchtjahres. Das Geschlecht ist beliebig zu wählen. Das Elterntier kann auch aus Fremdzucht sein und muss am Anfang der Zuchtgruppe stehen.
Zuchtgruppe 2
Auszustellen sind entweder 4 Tiere eines Wurfes oder je 2 Tiere aus 2 verschiedenen Würfen. Die Tiere müssen aus dem laufenden Zuchtjahr stammen und das gleiche Vereinskennzeichen tragen. Das Geschlecht ist beliebig zu wählen. Nur Tiere aus eigener Zucht sind zugelassen.
Zuchtgruppe 3
Auszustellen sind 4 Tiere aus beliebigen Würfen des laufenden Zuchtjahres, es müssen jedoch beide Geschlechter vertreten sein. Die Tiere müssen aus eigener Zucht sein und das gleiche Vereinskennzeichen tragen.
Punkte und Prädikatszuordnung
unter 90 Punkten nicht befriedigend
90 bis 91,5 Punkte befriedigend
92 bis 93,5 Punkte gut
94 bis 96 Punkte sehr gut
96,5 Punkte hervorragend
ab 97 Punkte vorzüglich